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Dezentrale Projekte spielen bei der Umstellung auf eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen in Bayern eine herausragende Rolle. Damit verbunden sind Chancen für eine Wertschöpfung vor Ort. Für die maßgeblichen Akteure vor Ort stellen sich in diesem Zusammenhang oft  komplexe energiefachliche Fragestellungen und stellt diese vor große Herausforderungen.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unterstützt die vielfältigen Akteure vor Ort dabei, dieses Informationsdefizit zu überwinden. Wir fördern kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen und sonstige Einrichtungen darin, sich Studien zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz sowie zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien durch fachkundige Dritte erstellen zu lassen. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen in der jeweils gültigen Fassung.

Kommunale Gebietskörperschaften

Vorabanalyse zur interkommunalen Wärmeplanung (Kurz-ENP)

  • Kurzanalyse (bis 3 Monate) im Vorfeld der eigentlichen kommunalen Wärmeplanung nach Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit einer fachlichen Einschätzung dazu, ob und in welcher Form eine gemeinsame, interkommunale Wärmeplanung nach § 4 Abs. 3 S. 2 WPG (Konvoiverfahren) für aneinander angrenzende Gemeinden energiefachlich sinnvoll ist
  • Die Maßnahme dient der fachlichen Vorbereitung der Gemeinden in Bayern zur Bildung von Planungskonvois für eine interkommunale Wärmeplanung
  • Förderung mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten (Staffelung abhängig von den Gesamtkosten). Deckelung der zuwendungsfähigen Kosten auf 25.000,- EUR (netto)

Folgeenergienutzungsplan

  • Fortschreibung bereits vorliegender Energienutzungspläne und Erfolgskontrolle der bisherigen auf dieser Grundlage veranlassten Maßnahmen
  • Fortschreibung ist auch mehrmalig möglich, damit ist eine langfristige Unterstützungsmaßnahme gewährleistet
  • Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 20.000,- EUR (kommunal) bzw. 40.000,- EUR (interkommunal) 

Kommunales Energiekonzept

  • Umfassende energetische Analyse einzelner kommunaler Liegenschaften oder abgrenzbarer kommunaler Vorhaben
  • Unabhängig von einem Energienutzungsplan
  • Förderung mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 50.000,- EUR

Energienutzungsplan

  • Übergeordnetes räumliches energetisches Gesamtkonzept zur nachhaltigen Ausrichtung der Energieversorgung des gesamten Betrachtungsgebietes
  • Thematische Vertiefung durch Schwerpunktanalysen möglich
  • Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten; zusätzlicher Förderbonus von 10% für zwei Schwerpunktthemen mit interkommualem Ansatz

Umsetzungsbegleitung

  • Begleitende Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen aus einem Energienutzungsplan
  • Erarbeitung von Detailfragen zum Zwecke einer Beschlussfassung oder Vergabe an einen Fachplaner
  • Förderung mit bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 40.000,- EUR

Unternehmen und sonstige Einrichtungen sowie wirtschaftlich tätige Kommunen

Betriebliches Energiekonzept

  • Umfassende energetische Analyse von für den Energieverbrauch wesentliche Liegenschaften/ Betriebs- und Produktionssätten zur Umstellung auf eine möglichst nachhaltige Energieversorgung
  • Für den Ausbau erneuerbarer Energien kann sich der Untersuchungsgegenstand auch auf Flächen außerhalb eigener Liegenschaften und auf Trassenverläufe beziehen
  • Förderung mit bis zu 40% oder 50% (KMU oder nicht wirtschaftlich tätig) der zuwendungsfähigen Kosten; Höchstbetragsdeckelung auf 50.000,- EUR