Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, diese Website im Einklang mit der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit wurde auf Grundlage der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
  • Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
  • Videos werden von YouTube mit automatisch generierten Untertiteln versehen. Wir versehen Videos so schnell wie möglich mit eigens formulierten Untertiteln.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.01.2024 erstellt. 

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine im Zeitraum von 02.01.2024 bis 24.01.2024 durchgeführte BITV-Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter barrierefreiheit(at)stmwi.bayern.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter barrierefreiheit(at)stmwi.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Prinzregentenstraße 28
80538 München

Telefon: 089 2162-0
Telefax: 089 2162-2760
E-Mailinfo(at)stmwi.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.

Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder wenden Sie sich an folgende Adresse:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv[at]bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html